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Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 574/25

Datum:
16.04.2026
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SLa 574/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2026:0416.6SLA574.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 2741/23
Schlagworte:
Schwerbehinderung; keine Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch
Normen:
§ 626 BGB; § 168 SGB IX; § 123 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Inhaltsangabe:

Einzelfall zu mehreren Kündigungen und einer Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund der unrichtigen Auffassung des Arbeitsgebers, die Arbeitnehmerin sei bei Begründung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber über ihre Schwerbehinderung aufzuklären.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.07.2025 - 4 Ca 2741/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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