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Landesarbeitsgericht Köln, 11 SLa 12/25

Datum:
07.01.2026
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 SLa 12/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2026:0107.11SLA12.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 6635/23
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht , 10 AZN 336/26
Schlagworte:
Nachtzuschlag, Pausenzeit
Normen:
§ 7 Abs. 5a AVR, 4 § 4 ArbZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2024 - 15 Ca 6635/23 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 313,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten werden dem Kläger zu 65 % und der Beklagten zu 35 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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