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Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 7/25

Datum:
25.07.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 7/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:0725.9TABV7.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 BV 144/24
Schlagworte:
Informationsanspruch des Betriebsrats – Vorlage von Unterlagen – Dateien – Arbeitszeiterfassung – Vergleich
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Dem Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen (hier: Stempelzeiten Reports) steht nicht entgegen, dass die begehrten Informationen nur als Datei vorliegen und noch generiert werden müssen, sofern dies mit einem vorhandenen Programm-Tool ohne Weiteres möglich ist.

2. Die Betriebsparteien können diese Vorlagepflicht in einem gerichtlichen Vergleich wirksam auf einzelfallbezogene Anlässe beschränken.

 
Tenor:

I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2025 – 19 BV 144/24 – wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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