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Landesarbeitsgericht Köln, 8 SLa 310/24

Datum:
20.03.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 SLa 310/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:0320.8SLA310.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 862/24
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die tatsächliche Durchführung einer innerbetrieblichen Maßnahme begründet die Vermutung, dass diese nicht unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Auch die Schließung eines funktionierenden Betriebs ist im Grundsatz von der Unternehmerfreiheit; Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG, geschützt.

2. Der Einwand der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Sozialplans ist nicht geeignet die Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige zu begründen.

Betriebsstillegung; Massenentlassung

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2024 – Az.: 19 Ca 862/24 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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