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Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 316/25

Datum:
11.12.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SLa 316/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:1211.6SLA316.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 555/25
Schlagworte:
Wartezeitkündigung; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Mobbing
Normen:
§ 1 KSchG,; § 612 a BGB; § 85 BPersVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Fähigkeit unter Beweis zu stellen, einen kurz vor der Pensionierung stehenden Stabsfeldwebel, der seit über einem Jahr keine unmittelbare fachliche Leitung hatte, führen zu können, mag eine besonders anspruchsvolle Anforderungen an eine Stelleninhaberin in der Probezeit sein. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen kann in einem solchen Fall aber nicht von einer pflichtwidrigen Überforderung der Stelleninhaberin ausgegangen werden, aus der die Treuwidrigkeit der Wartezeitkündigung folgen könnte. Im Gegenteil ist es naheliegend, gerade einer erfahrenen Psychologin mit erheblicher Berufs- und Lebenserfahrung die Erfüllung dieser Aufgabe zuzutrauen.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.06.2025 - 3 Ca 555/25 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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