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Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 212/25

Datum:
04.12.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SLa 212/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:1204.6SLA212.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2028/25
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht , 6 AZN 112/26
Schlagworte:
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
Normen:
§ 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Recht einem Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 6 BGB zu widersprechen kann verwirken, wenn der fragliche Betriebsübergang mehr als 20 Jahre zurückliegt (Zeitmoment) und der Arbeitnehmer im Unternehmen der Betriebserwerberin über sein Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche Versetzung verfügt hat, die auf seine Initiative zurückzuführen war (Umstandsmoment).

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.04.2025 - 5 Ca 2028/24 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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