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Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 19/25

Datum:
30.07.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SLa 19/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:0730.6SLA19.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 2433/24
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 19/25
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung; Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsurkunde; Beweisaufnahme
Normen:
§ 611 a BGB; § 3 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Inhaltsangabe:

Einzelfall zu einer ergiebigen Beweisaufnahme durch Vernehmung der Ärztin nach Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsurkunde aufgrund der "Passgenauigkeit" des attestierten Zeitraums auf den Ablauf der Kündigungsfrist.

 
Tenor:

1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.12.2024 – 6 Ca 2433/24 – teilweise abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.683,50 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 22.08.2024.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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