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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 12/26

Datum:
06.11.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 12/26
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:1106.4TA12.26.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 1893/25
Schlagworte:
Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; arbeitnehmerähnliche Person
Normen:
§ 2 ArbGG; § 5 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Inhaltsangabe:

Einzelfall zum Rechtsweg für eine Entgeltklage einer Fotografin, die aufgrund eines Vertrages, dessen Rechtsnatur zwischen den Parteien streitig ist, in Schulen und Kindertageseinrichtungen fotografische Leistungen erbringt.

 
Tenor:

1. Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.11.2025 - 1 Ca 1893/25 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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