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Landesarbeitsgericht Köln, 4 SLa 400/24

Datum:
26.02.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 SLa 400/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2025:0226.4SLA400.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 49/24
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 26.02.2025
Schlagworte:
Betriebsratsanhörung - abschließende Stellungnahme vor Ablauf der Wochenfrist
Normen:
§ 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2024 – Aktenzeichen 2 Ca 49/24 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 22.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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