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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 407/23

Datum:
15.02.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 407/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2024:0215.8SA407.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 1466/22
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit - Betriebsratsanhörung
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. Abs. 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit sowie zur Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung

 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.05.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind vom Kläger zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind zu 17 % von der Beklagten und zu 83 % vom Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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