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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 346/23

Datum:
01.02.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 346/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2024:0201.8SA346.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1799/22
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung - Abgabe bewusst wahrheitswidriger Erklärungen in einem Rechtsstreit
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs, im Rahmen eines Rechtsstreits bewusst wahrheitswidrige Erklärungen abgegeben zu haben

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.05.2023 – 3 Ca 1799/22 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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