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Landesarbeitsgericht Köln, 8 SLa 13/24

Datum:
10.10.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 SLa 13/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2024:1010.8SLA13.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3627/23
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 3 AZN 778/24
Schlagworte:
verhaltensbedingte Kündigung
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Soll ein Vortrag mittels Indizien bewiesen werden, hat das Gericht zu prüfen, ob es die vorgetragenen Hilfstatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen. Dabei ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst.

2. Ist die Sachverhaltsvariante des Klägers von Widersprüchlichkeiten und Zufällen geprägt, ist diese nicht geeignet, die Überzeugung des Gerichts im Einzelfall zu erschüttern.

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2023 - 1 Ca 3627/23 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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