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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 324/23

Datum:
28.03.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 324/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2024:0328.6SA324.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 6890/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 324/23
Schlagworte:
fristlose Kündigung
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Lässt sich eine Prokuristin mittels eines Tickets an den IT-Dienstleister die Möglichkeit eines Zugriffs auf Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einräumen, so stellt dies allein ohne Hinzutreten weiterer Tatschen, keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

 
Tenor:

1.               Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2023 - 6 Ca 6890/22 - wird zurückgewiesen.

2.               Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.               Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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