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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 421/23

Datum:
08.05.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 421/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2024:0508.11SA421.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 3969/22
Schlagworte:
Direktionsrecht, Versetzung, Maßregelungsverbot
Normen:
§§ 106 GewO, 612a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.06.2023 —12 Ca 3969/22 — unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Das Versäumnisurteil vom 22.09.2022 wird unter Aufhebung im Übrigen wie folgt aufrechterhalten:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 520,32 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2022 zu zahlen.

 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.076,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2022 zu zahlen.

 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 330,78 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 79,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 79,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2023 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 141,13 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2023 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu 9/10 und der Beklagten zu 1/10 auferlegt. Die Kosten, die durch die Säumnis im Termin am 22.09.2022 entstanden sind, trägt die Beklagte.

7. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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