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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 184/23

Datum:
21.09.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 184/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0921.8SA184.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 4372/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 184/23
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung - Grundleiden - Schwangerschaft
Normen:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Treten während einer Schwangerschaft durch diese bedingte Beschwerden auf, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann eine Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlauf einem nicht ausgeheilten Grundleiden gleichzusetzen sein. Hierbei ist nicht erforderlich, dass die einzelnen Beschwerden untereinander in einem Fortsetzungszusammenhang stehen. Entscheidend ist, ob sie auf dieselbe Schwangerschaft zurückzuführen sind.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2023 – 1 Ca 4372/22 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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