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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 606/22

Datum:
23.03.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 606/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0323.6SA606.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 5028/21
Schlagworte:
Schwerbehinderung; Vorstellungsgespräch; Einladung; Beurteilungszeitpunkt
Normen:
§ 15 AGG; § 1 AGG; § 165 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.

 
Tenor:

1               Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2022 - 16 Ca 5028/21 - wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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