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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 277/23

Datum:
09.11.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 277/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:1109.6SA277.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 7109/22
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 3 AZN 41/24
Schlagworte:
Kündigungsgrund; Nachschieben
Normen:
§ 6256 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Nachschieben eines Kündigungsgrundes kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Grund bereits vor Zugang der Kündigung existierte.

Einzelfall zur Annahme eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung (hier mangels Abmahnung und wegen Zeitablaufs verneint).

 
Tenor:

1.              Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 22.03.2023 - 2 Ca 7109/22 - wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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