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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 183/23

Datum:
30.11.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 183/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:1130.6SA183.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 5179/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 183/23
Schlagworte:
Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Fristversäumnis; Nachweis; Schadensersatz
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Nach dem neu eingefügten Gesetzestext in § 2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG muss sich im Nachweis über die Vertragsbedingungen zwar der Hinweis auf die Klagefrist aus § 4 KSchG finden; bei einer Verletzung dieser Nachweispflicht bleibt aber die Wirksamkeitsfiktion nach § 7 KSchG anwendbar. Auch ein Schadensersatzanspruch scheidet aus, wenn im Altarbeitsverhältnis gegenüber der arbeitgebenden Partei nicht gemäß § 5 NachwG rechtzeitig der Nachweis gefordert worden war.

 
Tenor:

1.              Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.03.2023 - 14 Ca 5179/22 - wird zurückgewiesen.

2.              Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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