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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 140/22

Datum:
08.03.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 140/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0308.3SA140.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 822/21
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Beschäftigungsanspruch als "Private Banking Relationship Manager Senior Professional"

2. Anspruch auf Widerruf einer unzutreffenden persönlichen Kundeninformation der Klägerin

3. Entschädigungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch fehlerhafte Kundeninformation

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.02.2022 – 3 Ca 822/21 – teilweise abgeändert soweit die Beklagte verurteilt worden ist, gegenüber den Empfängern das Rundschreiben aus März 2021 über die Veränderung der Klägerin zu widerrufen und die Empfänger darüber zu informieren, dass sich die Klägerin nicht von diesen Kunden verabschiedet hat und keine neuen Aufgaben im Hause der Beklagten übernommen hat und insoweit die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 48 % und die Beklagte zu 52 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 % zu tragen.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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