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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 646/22

Datum:
22.03.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 646/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0322.11SA646.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 1447/21
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 646/22
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung, Grundleiden
Normen:
§ 3 Abs. 1 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.08.2022 – 3 Ca 1447/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.199,07 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 838,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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