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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 69/22

Datum:
07.07.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 69/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0707.9TA69.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 295/22
Schlagworte:
Rechtsweg - Gleichstellungsbeauftragte - Beschäftigung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Klage einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Arbeitnehmerin auf Beschäftigung in dieser Funktion ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2022 – 1 Ca 295/22 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 
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