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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 605/21

Datum:
08.09.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 605/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0908.8SA605.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 585/21
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses- kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei Nachfolgekündigung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur fehlenden Darlegung des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs

 
Tenor:

I.          Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.08.2021 – 1 Ca 585/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 04.03.2021 zum 30.06.2021, dem Kläger zugegangen am 10.03.2021, nicht aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

II.        Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.     Die Kosten des Rechtsstreits sind zu 59% von der Beklagten und zu 41% vom Kläger zu tragen.

IV.     Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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