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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 774/21

Datum:
05.05.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 774/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0505.6SA774.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 25/21
Schlagworte:
Entgeltanspruch; Aufrechnung, Arbeitszeitkonto; Vorschuss
Normen:
§ 611 a BGB; § 362 BGB; § 387 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2021 - 11 Ca 25/21 - wird zurückgewiesen.

2.              Die Beklage hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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