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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 281/22

Datum:
06.10.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 281/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:1006.6SA281.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 421/21
Schlagworte:
Variable Vergütung; Zielvereinbarung; Schadensersatz Zurückbehaltungsrecht; Abmahnung; Kündigung; Auflösungsantrag;
Normen:
§ 611 a BGB; § 280 BGB; § 10 KschG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zu einem umfangreichen Streit über Vergütungsansprüche und über die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sowie zu den dann folgenden Abmahnungen, zu der dann folgenden Kündigung und schließlich zum Auflösungsantrag der Arbeitnehmerin in einem rentennahen Zeitpunkt.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.03.2022 - 1 Ca 421/21- wird zurückgewiesen.

2.              Auf die Berufung der Klägerin wird das besagte Urteil teilweise abgeändert und Nr. 8 des Urteilstenors wie folgt neu gefasst:

              Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum 31.03.2022 aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung iHv 94.770,00 EUR zu zahlen.

3.              Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

4.              Die Kosten des Berufungsverfahrens haben zu 7/10 die Beklagte zu tragen und zu 3/10 die Klägerin.

5.              Die Revision wird nicht zugelassen.

T a t b e s t a n d

 
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