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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 115/22

Datum:
07.07.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 115/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0707.6SA115.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 4774/21
Schlagworte:
fristlose Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beharrlichkeit; Abmahnung; milderes Mittel
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zu einer fristlosen Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. Grund-sätzlich kann nur bei vergeblichem Ausspruch einer einschlägigen Abmahnung von der für den wichtigen Grund notwendigen Beharrlichkeit des Pflichtverstoßes ausgegangen werden.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2022 - 19 Ca 4774/21 - wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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