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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 112/22

Datum:
07.07.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 112/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0707.6SA112.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 1549/21
Schlagworte:
Tantieme; anteilig; pro rata
Normen:
§ 611a BGB; § 133 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Zieles abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des/der Arbeitnehmer*in aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen, selbst wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war.

Inhaltsangabe:

Abgrenzung der Vereinbarung einer Tantieme von der Vereinbarung eines Akkordlohns oder einer Provision.

 
Tenor:

1.              Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.01.2022 – 2 Ca 1549/21 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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