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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 754/21

Datum:
21.09.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 754/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0921.11SA754.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 7804/20
Schlagworte:
Druckkündigung, Auflösungsantrag, Meinungsfreiheit
Normen:
Art. 5 GG, §§ 1 Abs. 2, 9,10 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin hin wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.10.2021 – 18 Ca 7804/20 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.11.2020, zugegangen am 23.11.2020, nicht zum 31.03.2021 beendet worden ist.

Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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