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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 435/21

Datum:
04.03.2022
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 435/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2022:0304.10SA435.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 7616/20
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 435/21
Schlagworte:
Schlagwörter: Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit MTV und LTV Einzelhandel
Normen:
TVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.06.2021 – 5 Ca 7616/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

a. Es wird festgestellt, dass der Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen zwischen dem Handelsverband NRW und der Gewerkschaft ver.di – außer den Regelungen zu den Ausschlussfristen – in seiner jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwenden ist.

b. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8/10 und die Beklagte zu 2/10.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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