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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 85/19

Datum:
20.05.2021
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 85/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2021:0520.8SA85.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 514/18
Schlagworte:
Wirksamkeit eines Vergleichs; Personalratsanhörung; Verwirkung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Der Antrag der Klägerin auf Fortsetzung des Rechtsstreits wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Gerichtsvergleich vom 21.11.2019 beendet ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Hinsichtlich der Kosten der 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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