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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 74/21

Datum:
23.06.2021
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 74/21
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2021:0623.2TA74.21.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 1702/20
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ 10 Ca 1702/20 abgeändert und der Vergleichswert auf 10.660,19 € festgesetzt (Mehrwert 5.387,51 EUR).

 
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