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Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 32/20

Datum:
11.09.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 32/20
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0911.9TABV32.20.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 BV 92/20
Schlagworte:
Einigungsstelle - Gesamtbetriebsrat
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zum Wegfall der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Einführung eines OTRS-Ticketsystems, wenn sich der Arbeitgeber entgegen früheren Planungen entschließt, das System nur in einem Betrieb einzuführen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.07.2020 – 12 BV 92/20 – abgeändert.

Die Anträge werden zurückgewiesen.

 
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