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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 668/19

Datum:
13.02.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 668/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0213.6SA668.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 5491/18
Schlagworte:
Status; Arbeitnehmerbegriff; Treu und Glauben; zielgerichtetes Herbeiführen einer Rechtsposition
Normen:
§ 233 ZPO; § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Sich als Arbeitnehmer auf die Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu berufen, kann ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen nicht treuwidrig sein.

 
Tenor:

1.               Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.04.2019 – 9 Ca 5491/18 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.               Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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