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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 270/20

Datum:
29.10.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 270/20
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:1029.6SA270.20.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 418/19
Schlagworte:
Kündigung; einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern; Betriebsstilllegung
Normen:
§ 1 KSchG; § 109 GewO; § 1 SchwarzArbG; § 623 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Ankündigung eines Gesellschafters der Arbeitgeberin gegenüber dem Arbeitnehmer, er werde statt der bisher erfolgten Barzahlungen einen 450-EUR-Vertrag "machen" und den Betrag "über" seine eigene Firma abrechnen und auszahlen, begründet kein einheitliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, seiner bisherigen Arbeitgeberin und zusätzlich der Firma des Gesellschafters. Es handelt sich vielmehr um eine zumindest versuchte Verschleierung einer Schwarzgeldabrede. Das vom Geschäftsführer unterzeichnete Kündigungsschreiben der Arbeitgeberin bedarf daher nicht der zusätzlichen Unterschrift des Gesellschafters.

 
Tenor:

1. Das Versäumnisurteil vom 24.09.2020, mit dem die Berufung des Klägers zurückgewiesen worden war, wird aufrechterhalten.

2. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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