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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 693/19

Datum:
15.05.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 693/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0515.4SA693.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 2286/19
Schlagworte:
Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende Kündigung; Abgrenzung Erkrankung/Behinderung; Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Verstoß gegen Maßregelungsverbot; Kündigung während Erkrankung; Entschädigung/Schadensersatz wegen Diskriminierung
Normen:
§ 612a BGB; §§ 1, 7 Abs. 1, 3 Abs. 1, 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall einer (offensichtlich) wirksamen Probezeitkündigung im Kleinbetrieb vor Ablauf der Wartefrist, die nach Auffassung der Klägerin diskriminierend gewesen sein soll, weil sie während einen bestehenden Erkrankung unter damit unter Verstoß gegen das Maßregelungsverbot ausgesprochen worden sein.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.10.2019 (3 Ca 2286/19) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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