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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 655/19

Datum:
19.06.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 655/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0619.4SA655.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 3137/18
Schlagworte:
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung einer Verkehrsinsel durch Müllfahrzeug beim Rückwärtsfahren; strafrechtliche Verurteilung; keine Wiederholung einer bereits erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme; Entbehrlichkeit eines sog. Unfallrekonstruktionsgutachtens
Normen:
§ 626 Abs. 1 und Abs. 2 BGB; § 142 StGB; § 286 Abs. 1 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall einer fristgerechten Kündigung aus wichtigem Grund, weil der gekündigte Arbeitnehmer als Fahrer eines Müllfahrzeugs nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit diesem rückwärts gefahren ist und dabei eine Verkehrsinsel „plattgemacht“ bzw. zerstört hat und sich dann vom Unfallort entfernt hat, wofür er zugleich rechtskräftig nach § 142 StGB verurteilt wurde.

 
Tenor:

1.)    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) wird als unzulässig verworfen, soweit es die Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 2 (allgemeiner Feststellungsantrag) betrifft.

2.)    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) zurückgewiesen.

3.)    Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

4.)    Die Revision wird nicht zugelassen.         *)

 
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