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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 105/20

Datum:
01.09.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 105/20
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0901.1TA105.20.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 5412/19
Schlagworte:
Erfolgsaussicht; Einheit des Verhinderungsfalls
Normen:
§ 114 Abs. 1 ZPO; § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kann nach den Grundsätzen der Einheit des Verhinderungsfalls zu verneinen sein, wenn eine Vielzahl von Arbeitsverhinderungen in sehr engem zeitlichem Zusammenhang stehen und die Arbeitsunfähigkeit der Regelfall und die Arbeitsfähigkeit die absolute Ausnahme war.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 26.06.2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2020 (2 Ca 5412/19) teilweise abgeändert:

Dem Kläger wird für die Verteidigung gegen die Widerklage (Streitwert 17.805,40 Euro) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J F aus K bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass derzeit keine Ratenzahlung zu erbringen ist.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die vom Kläger zu tragenden Gerichtskosten werden auf die Hälfte reduziert.

 
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