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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 179/19

Datum:
07.11.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 179/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1107.9TA179.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 3380/19
Schlagworte:
Rechtsweg – Kündigung eines Vertrags über die Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Teilnehmer einer Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler in Vollzeit ist ein zu seiner Berufsausbildung Beschäftigter iSd. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Der Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer von dem Schulungsunternehmen ausgesprochenen Kündigung des Vertrages fällt in die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs feststellenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2019 – 7 Ca 3380/19 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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