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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 173/19

Datum:
22.11.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ta 173/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1122.9TA173.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ga 47/19
Schlagworte:
Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines Postnachfolgeunternehmens – einstweilige Verfügung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein beurlaubter Beamter, der im Konzern eines Postnachfolgeunternehmens beschäftigt wird, hat keinen arbeitsvertraglichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber darauf, dass er gegenüber dem Postnachfolgeunternehmen das Vorliegen eines für die Beurlaubungsverlängerung notwendigen geeigneten Arbeitsplatzes bestätigt. Ob ein solcher Arbeitsplatz besteht, ist in einem Verwaltungsverfahren von Amts wegen zu klären.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.09.2019– 4 Ga 47/19 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 
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