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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 101/19

Datum:
25.07.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 101/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0725.9TA101.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 783/19
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - beschränkte Prozessvollmacht - Überprüfungsverfahren
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die von § 121 Abs. 2 ZPO geforderte Bereitschaft zur Vertretung der Partei ist nicht gegeben, wenn die dem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht eine Vertretung im Nachprüfungsverfahren ausschließt. Eine Beiordnung kann in diesem Fall nicht erfolgen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2019 – 12 Ca 783/19 – wird zurückgewiesen.

 
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