Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 16/19

Datum:
09.08.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 16/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0809.9TABV16.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 BV 467/18
Schlagworte:
Freistellung einer Personalvertretung von Sachverständigenkosten – Fehlen einer vorherigen Verständigung über die weitere Hinzuziehung eines Sachverständigen – Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Berufung eines Arbeitgebers auf die fehlende vorherige Verständigung über die weitere Hinzuziehung eines Sachverständigen kann sich im Einzelfall als Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellen. Die Personalvertretung kann dann gleichwohl die Freistellung von den Sachverständigenkosten beanspruchen.

 
Tenor:

Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, die Antragstellerin von der Erstattung der mit Rechnung vom , Rechnungsnummer , in Rechnung gestellten Kosten ihrer Verfahrensbevollmächtigten in Höhe von 14.600,36 EUR sowie die auf diese Forderung anfallenden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2018 freizustellen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank