Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 117/18

Datum:
25.01.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 117/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0125.9TABV117.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 BV 11/18
Schlagworte:
Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen Wahlbewerbers - Zustimmungserteilung/Zustimmungsersetzung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Beantragt ein Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG die Zustimmung des Arbeitsgerichts zu der beabsichtigten Kündigung eines Wahlbewerbers in einem bislang betriebsratslosen Betrieb und wird im Verlauf des Verfahrens ein Betriebsrat gewählt, ist der Betriebsrat von Amts wegen an dem Verfahren zu beteiligen.

    2. Bei Bestehen eines Betriebsrats ist ein Antrag auf Erteilung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht unstatthaft. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats wird ein anhängiger Zustimmungserteilungsantrag unzulässig. Hält der Arbeitgeber an seiner Kündigungsabsicht fest, muss er beim neu gebildeten Betriebsrat gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragen. Erteilt der Betriebsrat die Zustimmung, erledigt sich das arbeitsgerichtliche Zustimmungserteilungsverfahren. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, ist der Arbeitgeber gehalten, seinen Zustimmungserteilungsantrag auf einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung umzustellen.

    3. Hat es der Arbeitgeber unterlassen, die Zustimmung beim Betriebsrat zu beantragen, ist ein gerichtlicher Zustimmungsersetzungsantrag unzulässig. Die Beteiligung des Betriebsrats an dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ersetzt nicht das innerbetriebliche Verfahren nach § 103 Abs. 1 BetrVG.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank