Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 46/19

Datum:
12.12.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 46/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1212.7TABV46.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 BV 74/18
Schlagworte:
Betriebsrat im Restmandat; Auskunftsanspruch; Kollektiver Tatbestand; Retention-Bonus; Zielvereinbarung
Normen:
§ 87 ArbGG; §§ 21 b, 80 II, 87 I Ziff. 10 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 II BetrVG setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt seiner Geltendmachung bereits feststeht, dass bestimmte allgemeine Aufgaben oder Beteiligungsrechte zur Wahrnehmung anstehen. Es reicht vielmehr aus, dass hierfür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin/Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 05.06.2019 in Sachen 3 BV 74/18 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank