Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 668/18

Datum:
09.05.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 668/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0509.7SA668.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 3307/17
Schlagworte:
Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz
Normen:
§ 77 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Erbringt ein Arbeitgeber auf der Grundlage einer von ihm als rechtswirksam angesehenen Betriebsvereinbarung bestimmte Leistungen (Lohnerhöhung; Einmalzahlung) an einen dort definierten Kreis von Mitarbeitern, so kann er nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung verpflichtet werden, dieselben Leistungen auch an andere Arbeitnehmer zu erbringen, wenn sich die Betriebsvereinbarung im Nachhinein wegen Verstoßes gegen § 77 Abs.3 S.1 BetrVG als unwirksam erweist.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.09.2018 in Sachen 3 Ca 3307/17 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank