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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 664/18

Datum:
09.05.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 664/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0509.7SA664.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 3306/17
Schlagworte:
Gehaltserhöhung; Sonderzahlung; Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Gleichbehandlungsgrundsatz
Normen:
§ 77 III BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Gewährt ein Arbeitgeber Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung; die sich später wegen Verstoßes gegen § 77 III BetrVG als rechtsunwirksam erweist, so können weitere Arbeitnehmer die Leistungen nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung verlangen, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Zahlung angenommen hat, zur Leistung aufgrund der Betriebsvereinbarung verpflichtet zu sein.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.09.2018 in Sachen 3 Ca 3306/17 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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