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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 627/18

Datum:
14.02.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 627/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0214.7SA627.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 980/18
Schlagworte:
Unzulässigkeit einer Berufung; Auseinandersetzung mit erstinstanzlichen Entscheidungsgründen; verhaltensbedingte Kündigung; verspätete Arbeitsaufnahme
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Bedeutungsverlust einer Abmahnung tritt nicht schon durch bloßen Zeitablauf als solchen ein, sondern nur dadurch, dass der betroffene Arbeitnehmer sich im Anschluss an die erteilte Abmahnung einen nachhaltigen Zeitraum hindurch vertragstreu verhalten hat.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.07.2018 in Sachen20 Ca 980/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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