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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 615/19

Datum:
28.11.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 615/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1128.7SA615.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 6883/18
Schlagworte:
Änderungskündigung; dringendes betriebliches Erfordernis; Änderungsangebot; Verhältnismäßigkeit; Chefarzt
Normen:
§ 2 KSchG, Arbeitsvertragsrichtlinien für die Einrichtungen des Deutschen; Caritasverbandes AVR
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall, in dem sich das einem bisherigen Chefarzt im Rahmen einer Änderungskündigung unterbreitete Änderungsangebot als unverhältnismäßig erweist, weil es sich nicht darauf beschränkt, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die notwendig sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrages den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.07.2019 in Sachen 2 Ca 6883/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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