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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 582/18

Datum:
11.04.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 582/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0411.7SA582.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 5995/17
Schlagworte:
Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Schadensersatz wegen Minderarbeit; Aufrechnung, Steuerberater
Normen:
§§ 60, 74 II HGB; §§ 288 V, 366 II, 394 BGB; § 12 a ArbGG; 3§ 850 ff. ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Gegen einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf die arbeitsvertragliche Vergütung kann nur im Umfang der Netto-Vergütungsansprüche aufgerechnet werden.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Wettbewerbsverstoßes während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

3. Zur Unwirksamkeit eines entschädigungslosen nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.07.2018 teilweise abgeändert:

Die Klage wird hinsichtlich Ziff. 2 des erstinstanzlichen Urteilstenors (sog. Verzugskostenpauschale) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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