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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 455/18

Datum:
31.01.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 455/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0131.7SA455.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 4064/17
Schlagworte:
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; inhaltliche Anforderungen an Personalratsanhörung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Verzögerung des Rechtsstreits; subjektive Determination
Normen:
§§ 138 II, 283 ZPO; § 74 III LPVG NRW
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die korrekte Wiedergabe eines zum Anlass für eine außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung genommenen Tatgeschehens im Rahmen der Personalratsanhörung.

2. Ungeachtet des Grundsatzes der subjektiven Determination muss der Arbeitgeber bei der Personalratsanhörung zu einer verhaltensbedingten Kündigung für den Personalrat erkennbar sauber trennen zwischen der Darstellung objektiv beobachteter Tatsachen und der Interpretation dieser Beobachtungen durch den Arbeitgeber.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil desArbeitsgerichts Aachen vom 26.04.2018 in Sachen1 Ca 4064/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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