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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 444/19

Datum:
19.12.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 444/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1219.7SA444.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 7008/18
Schlagworte:
Abmahnung; Verhältnismäßigkeit; Übermaßverbot; einheitlicher Lebenssachverhalt
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Verbot der Nutzung privater Mobilfunktelefone während der dienstlichen

              Einsatzzeiten von Sicherheits- und Kontrollkräften an einem Verkehrsflug-

              hafen erscheint rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, wenn er wegen

              mehrerer verschiedenartiger Dienstpflichtverletzungen jeweils separate Ab-

              mahnungen ausspricht, auch wenn die Pflichtverletzungen auf ein- und dem-

              selben Lebenssachverhalt beruhen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2019 in Sachen 10 Ca 7008/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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