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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 737/15

Datum:
11.09.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 737/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0911.11SA737.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 9398/14
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 3 AZN 131/20
Schlagworte:
CFK-VO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.06.2015– 11 Ca 9398/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.817,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils monatlich 230,29 € seit dem 01.02.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.077,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 237,58 € monatlich seit dem 01.02.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.379,15 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 275,83 € monatlich seit dem 01.12.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.04.2015 eine monatlich Betriebsrente in Höhe von 1.120,58 € brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 98 % und dem Kläger zu 2 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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